Export

Export von Kakteen und anderen Pflanzen

Die Ausfuhr von Pflanzen ist kein allzu großes Problem - vorausgesetzt man macht alles richtig.

Wir dürfen auf mehrere Jahrhunderte Pflanzenversand in die ganze Welt zurückblicken und sind in der Lage Pflanzen an nahezu jeden Platz der Welt zu versenden. Auch wenn sich dabei vieles immer wieder ändert - wir sorgen dafür, dabei immer auf dem aktuellen Wissensstand zu sein.

Hier finden Sie alles was Sie zum Thema Pflanzenexport oder Ausfuhr von Kakteen wissen müssen.

Übersicht

Ausfuhr in EU-Länder

Ausfuhr in europäische Staaten außerhalb der EU

Export in Länder außerhalb Europas

Einkauf in der Gärtnerei und Export


Weitere Informationen:

Pflanzenpass

Lieferzeiten

Pflanzenversand in Länder der Europäischen Union

Alle Sendungen von Pflanzen innerhalb der Europäischen Union werden von unserem Pflanzenpass und unserer Rechnung begleitet. Sie benötigen keine weiteren Einfuhr-Dokumente. Der Pflanzenpass dokumentiert die Herkunft und die Gesundheit der Pflanzen, die Rechnung gilt innerhalb der EU als CITES-Nachweis-Dokument.



Einkauf in der Gärtnerei

Für die Pflanzen, die Sie vor Ort in unserer Gärtnerei kaufen und mit nach Hause nehmen, sind innerhalb von Deutschland und auch innerhalb der EU vom Gesetzgeber keine Dokumente vorgeschrieben.

Sonderfälle

  • Sie planen, die Pflanzen zu in ein Drittland zu exportieren
  • Sie planen, die Pflanzen in ein exterritoriales Gebiet eines EU-Landes zu transportieren
  • Sie kaufen Pflanzen, die im CITES Anhang A stehen und möchten dafür einen namentlichen Kaufbeleg haben
  • Sie kaufen Pflanzen, die im CITES Anhang A stehen und benötigen einen Beleg für spätere Ausfuhrdokumente
  • Sie möchten für Ihre Pflanzen einen Pflanzenpass mitnehmen
  • Sie benötigen ein Pflanzengesundheitszeugnis
Das müssen Sie wissen:
  • In allen genannten Fällen benötigen wir Ihre geplante Bestellung vorab über unseren Online-Shop
  • Sie können sich beim Besuch in der Gärtnerei die Pflanzen gemäß Ihrer Bestellung selbst auswählen, allerdings ist eine Änderung der Bestellung nur nach Rücksprache möglich (bereits erstellte Phyto- oder CITES-Dokumente können nicht mehr geändert werden)
  • die Beantragung von CITES-Dokumenten unterliegt komplexen Regularien und können ausschließlich für den Export in bestimmte Drittländer außerhalb der EU beantragt werden
  • für die Einfuhr in manche Länder ist eine Einfuhrgenehmigung notwendig, die Sie bei Ihren zuständigen Behörden beantragen müssen, wir benötigen diese Dokumente, damit wir für Sie die Ausfuhrgenehmigung beantragen können
  • die Ausstellung von Dokumenten kann nicht sofort in der Gärtnerei erfolgen, sondern muß vorher beantragt werden - die Antragsdauer: Pflanzenpass: 1 Tag / Pflanzengesundheitszeugnis: ca. 7 Tage / CITES Ausfuhrgenehmigung: ca 4-8 Wochen
  • für CITES Pflanzen die in Deutschland oder der EU verbleiben gilt die Rechnung von Kakteen-Haage als Kaufbeleg, den Sie aufbewahren sollten.
  • eine CITES-Bescheinigung benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die USA übersiedeln und Ihre Pflanzensammlung mitnehmen möchten. In dem Fall können Sie mit Ihrer Rechnung von Kakteen-Haage (oder von einer anderen registrierten CITES Gärtnerei) bei Ihrer zuständigen unteren Naturschutzbehörde eine CITES-Bescheinigung beantragen

Übersicht Länder / Exportzonen

Deutschland

Keine besonderen Vorschriften

Pflanzen die Sie in der Gärtnerei kaufen benötigen keinen Pflanzenpass oder andere Dokumente.

Falls Sie dennoch Dokumente benötigen, bestellen Sie Pflanzen oder Saatgut bitte vorab über unseren Online Shop, damit wir die Dokumente rechtzeitig beantragen können.


Europäische Union

Belgien, Bulgarien, Rumänien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden

Das Vereinigte Königreich hat 2020 den Austritt aus der EU beschlossen


Länder die nicht in der EU sind (Drittländer)

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Zypern, Georgien, Irland, Kosovo, Nord Mazedonien, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, Russland, San Marino, Serbien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich

Für diese - und alle anderen Länder der Welt müssen geltende Export-Regularien bei der Ausfuhr von Pflanzen (und auch Saatgut) berücksichtigt werden. Die Aus- und Einfuhrbestimmungen ändern sich häufig, deswegen ist vor dem Versand eine Überprüfung notwendig.

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